Geschäftsbedingungen für Intermediäre

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Intermediär werden von Deutsche Asset Management (UK) Limited oder einem Konzernunternehmen (jeweils eine „DeAM-Einheit“) in deren Eigenschaft als Vertriebsstelle von DeAM-Produkten ausgegeben. Diese Bedingungen stellen die Grundlage dar, nach denen eine DeAM-Einheit einem Intermediär erlaubt, Kunden ein DeAM-Produkt anzubieten. Ein Intermediär, der seinen Kunden ein DeAM-Produkt anbietet, einem Kunden ein DeAM-Produkt vorstellt oder anderweitig einer DeAM-Produktemittentin Geschäfte im Auftrag eines Kunden zukommen lässt, oder eine Zahlung von einer DeAM-Einheit in Bezug auf ein DeAM-Produkt annimmt (ob für bestehende oder neue Geschäfte und dort, wo die geltenden Gesetze und Regeln dies zulassen), akzeptiert diese Bedingungen stillschweigend, wenn er solche Handlungen durchführt.

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